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Wie lange haben Friseure Kündigungsfrist?

Ingo Hirsch
Ingo Hirsch
2025-05-24 23:36:30
Anzahl der Antworten: 3
Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits bei einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 5 Jahren: 2 Wochen zum Schluss einer Kalenderwoche b) von mehr als 5 Jahren: 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats c) von mehr als 10 Jahren: 2 Monate zum Schluss eines Kalendermonats d) von mehr als 20 Jahren: 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit sind frühere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber einzubeziehen, wenn die Dauer der Unterbrechung nicht mehr als 3 Jahre betragen hat. Ein Wechsel in der Person des Arbeitgebers ist keine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung mit dem neuen Arbeitgeber fortgesetzt wird. Die Ausbildungszeit wird nicht auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits zum Schluss des nächsten Arbeitstages gekündigt werden.