Wie hoch ist das Mindestausbildungsgehalt im Jahr 2025?

Dietlinde Decker
2025-07-07 10:39:34
Anzahl der Antworten: 2
Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2025 Zum 01.01.2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf: 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr und 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr. Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen fortgeschrieben.
Sie betragen 18 % für das zweite Ausbildungsjahr, 35 % für das dritte Ausbildungsjahr und 40 % für das vierte Ausbildungsjahr.
Die genaue Berechnungsweise ist im Methodenbericht erläutert.
§ 17 BBiG legt die Regeln für die Mindestvergütung fest.
Ab dem 1.1.2024 wird die Höhe der Mindestausbildungsvergütung auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Ausbildungsvergütungen fortgeschrieben.

Ulf Klose
2025-07-01 16:35:58
Anzahl der Antworten: 4
Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Azubi-Mindestlohn bei 682 Euro brutto im Monat.
Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 805 Euro pro Monat und im dritten Jahr gibt es 921 Euro.
Im vierten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung bei 955 Euro.
Wichtig: Die Zahlen gelten nur, wenn du deine Ausbildung in 2025 angefangen hast.
Bist du bereits in der Ausbildung und hast beispielsweise 2024 oder 2023 angefangen, gelten die Mindestausbildungsvergütungen aus diesem Jahr.
Ausbildungsjahr Vergütung (brutto/Monat)
1. Jahr 682 Euro
2. Jahr 805 Euro
3. Jahr 921 Euro
4. Jahr 955 Euro
Wichtig: Bei den Zahlen handelt es sich um Brutto-Angaben.
Davon werden dir zwar keine Steuern abgezogen, aber Sozialabgaben.

Martin Mayer
2025-06-25 03:49:29
Anzahl der Antworten: 3
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen: 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Sieht der Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen sich tarifgebundene Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten.
Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.

Elli Wetzel
2025-06-17 12:08:24
Anzahl der Antworten: 6
Die gesetzliche Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
Folgende gesetzliche Mindestvergütungen gelten.
* 2022: 585,00 Euro
* 2023: 620,00 Euro
* 2024: 649,00 Euro
* 2025: Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.
* 2026: Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.
Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung sind über die gesamte Ausbildungszeit die Vergütungssätze aus dem Jahr, in dem die Ausbildung beginnt.
Für das Jahr 2025 wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.
Vergütungsvereinbarungen müssen sich an den einschlägigen Tarifverträgen orientieren.
Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung sind über die gesamte Ausbildungszeit die Vergütungssätze aus dem Jahr, in dem die Ausbildung beginnt.
Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.
Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November bekanntgegeben.

Isa Jacobs
2025-06-06 22:34:12
Anzahl der Antworten: 5
Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 begonnen wurde:
im ersten Jahr einer Berufsausbildung 682 Euro
im zweiten Jahr einer Berufsausbildung 805 Euro
im dritten Jahr einer Berufsausbildung 921 Euro
im vierten Jahr einer Berufsausbildung 955 Euro.
Es gilt jedoch weiterhin die bisherige Regelung zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung, der zufolge die Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung nicht unterschreiten darf.
Anpassung Für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, gilt die Mindestausbildungsvergütung.
Sie kann unterschritten werden, wenn ein geltender Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsieht.
Bei einer tariflichen Bindung gelten weiterhin die branchenüblichen Werte.
Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2025.
Veröffenlicht am 16. Oktober 2024
auch lesen
- Was ist der Haartrend im Jahr 2025?
- Wie viel verdient man in der Ausbildung als Friseurin 2025?
- Hat der Friseurberuf Zukunft?
- Welche Haarfarbe ist 2025 im Trend?
- Wie sieht die Frisur der Fashion Week 2025 aus?
- Wie viel verdient eine Salonleitung bei KLIPP?
- Wie sieht die Zukunft der Friseursalons aus?
- Wie sind die Karrierechancen als Friseur/in?