Wer darf Ausbildungsbeauftragter sein?

Edeltraut Brinkmann
2025-07-02 01:27:46
Anzahl der Antworten: 2
Der Ausbildungsbeauftragte darf unter der Verantwortung des Ausbilders an der Ausbildung mitwirken. Dafür muss er die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen Qualifikationen besitzt, i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufserfahrungen. Ausserdem muss er persönlich geeignet sein. Wer als Ausbilder tätig sein will, muss persönlich und fachlich geeignet sein. Die persönliche Eignung formuliert das BBiG im § 29 negativ. D.h. persönlich nicht geeignet ist, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf. Oder wer wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

Gottlieb Janßen
2025-06-22 21:40:47
Anzahl der Antworten: 2
Im Handwerk darf ausbilden, wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung legt fest, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen jemand haben muss, um als Ausbilderin oder Ausbilder tätig zu sein.
Demnach müssen Ausbilderinnen und Ausbilder in der Lage sein, die folgenden vier Schritte der Berufsausbildung selbstständig planen, durchführen und kontrollieren zu können:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen.
Die Ausbilder-Eignungsprüfung wird durch die zuständigen Stellen vorgenommen.
Die für die Prüfung relevanten Kenntnisse werden in sogenannten „Ausbildung der Ausbilder“-Kursen vermittelt.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung stellt sicher, dass Ausbilderinnen und Ausbilder neben fundiertem Fachwissen über pädagogische Fähigkeiten verfügen.
Dies bringt viele Vorteile:
Qualitativ hochwertige Ausbildung:
Gut ausgebildete Ausbilderinnen und Ausbilder sorgen für eine hohe Ausbildungsqualität.
Das verbessert die beruflichen Chancen der Auszubildenden.
Gleiche Standards:
Durch die Verordnung gibt es einheitliche Standards, die in ganz Deutschland gelten.
Das schafft Vertrauen in die Ausbildung und fördert den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Sicherheit und Verlässlichkeit:
Auszubildende und ihre Eltern können sicher sein, dass die Ausbildung auf hohem Niveau erfolgt.
Professionalität der Ausbildenden hochwertige Ausbildung qualifizierte Fachkräfte wettbewerbsfähige Wirtschaft.

Kunigunde Wulf
2025-06-13 01:02:33
Anzahl der Antworten: 4
Ausbilden kann, wer dafür persönlich und fachlich geeignet ist und über einen Berufsabschluss verfügt. Der Ausbilder und die Ausbilderin können nach längerer Berufspraxis auch in verwandten Berufen ausbilden. Es besteht die Möglichkeit der Zuerkennung fachlicher Eignung. Darüber hinaus ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachzuweisen. Der Ausbildende ist der Vertragspartner der Auszubildenden. Der Ausbilder oder die Ausbilderin ist die Person, die den jungen Leuten alle notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt.

Hasan Gabriel
2025-06-10 18:26:00
Anzahl der Antworten: 2
Ausbildungsbeauftragte benötigen keine ausgewiesene formale Qualifikation wie die Ausbildereignungsprüfung.
Unter der Verantwortung des Ausbilders können sie bei der Berufsausbildung mitwirken, ohne selbst formal Ausbilder zu sein.
Sie sollten jedoch die zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlichen, beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und persönlich geeignet sein.
Die Mitwirkung solcher Personen an der Ausbildung ist grundsätzlich möglich.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um geeignete Personen für solche Tätigkeiten zu gewinnen.
Im Idealfall melden sich Beschäftigte freiwillig.
Eine hohe Eigenmotivation ist eine sehr gute Grundvoraussetzung.
Motivierend können hier unter Umständen Funktionszuschläge oder besondere Vergünstigungen wirken.
Ein anderer Weg kann sein, dass die Verantwortlichen aus dem Personalbereich nach geeigneten Fachkräften suchen und diese in den Fachbereichen direkt ansprechen.

Ivo Lindner
2025-05-29 01:01:52
Anzahl der Antworten: 4
Ausbildungsbeauftragte können für die Durchführung von Teilaufgaben in der Ausbildung, unter der Verantwortung von Ausbildern, bei der Berufsausbildung als Hilfskräfte mitwirken. Auch diese Personen müssen persönlich geeignet sein und die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Neben dem Ausdruck Ausbildungsbeauftragte haben sich in den Betrieben auch die Bezeichnungen Ausbildungsbetreuer oder Azubipaten etabliert. Der Begriff Hilfskräfte sollte nicht benutzt werden.
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