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Welche Verantwortung trägt der Ausbildungsleiter?

Ahmed Voss
Ahmed Voss
2025-05-29 02:59:25
Anzahl der Antworten: 1
Die Ausbildungsleiterin bzw. der Ausbildungsleiter sorgt dafür, dass die praktische Einführung und die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Ausbildungsleiterin bzw. der Ausbildungsleiter hat sich laufend über den jeweils individuellen Ausbildungsstand zu unterrichten und führt regelmäßig - möglichst täglich - Auswertungsgespräche, in denen insbesondere die anfallenden Aufgaben und die bei deren Erledigung jeweils zu beachtenden Vorschriften erörtert werden. Zu den Auswertungsgesprächen werden im Einvernehmen mit der Anstaltsleitung andere Anstaltsbedienstete hinzugezogen, soweit dies erforderlich ist. Der Präsident des Justizvollzugsamts bestellt für jede ausbildende Justizvollzugsanstalt auf Vorschlag der Anstaltsleitung mindestens eine Kraft, die in der Regel der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes angehören soll, als Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter. Die Anstaltsleitung bestimmt die Anstaltsbediensteten, die während der praktischen Einführung Unterricht erteilen, und diejenigen, welche die Ausbildung am Arbeitsplatz vornehmen. Mit der Ausbildung dürfen nur solche Anstaltsbediensteten betraut werden, die über die erforderlichen Kenntnisse verfügen und nach ihrer Persönlichkeit für diese Aufgabe geeignet sind.