Welche Verantwortung trägt der Ausbildungsleiter?

Liesel Wimmer
2025-06-20 06:47:32
Anzahl der Antworten: 3
Die Hauptaufgabe der Ausbildungsleitung ist die Vorbereitung und die Realisierung der Ausbildung. Die Ausbildungsleitung kümmert sich um all Deine Fragen und Anliegen und ist im Regelfall der erste Ansprechpartner. Es ist für uns sehr wichtig, die Aufsichtspflicht in jedem Fall wahrzunehmen – sowohl in punkto Berichtshefte als auch hinsichtlich der regelmäßigen Arbeitskontrollen. So ist es möglich, die Fortschritte des Azubis zu beurteilen und eine entsprechende Leistungsbewertung zu verfassen. Die Ausbildungsleitung wird durch den/die Ausbilder/innen am Arbeitsplatz unterstützt. Diese übernehmen den praktischen Teil der Ausbildung der Azubis im jeweiligen Einsatzreferat. Hierfür muss sich die Ausbildungsleitung im Vorfeld über alle wichtigen Ausbildungsinhalte informieren, um einen strukturierten Ausbildungsplan für die Behörde zu erstellen.

Tim Busch
2025-06-12 16:03:28
Anzahl der Antworten: 2
Die Ausbildungsleiter werden von der Ausbildungsbehörde bestellt. Sie betreuen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen während der berufspraktischen Ausbildung. Sie lenken und überwachen die Ausbildung nach Maßgabe eines Ausbildungsplans, der die jeweiligen Ausbildungsbereiche, denen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zugewiesen werden, die Zeiträume der Zuweisung und die Ausbilder festlegt. Die Ausbildungsleiter unterrichten sich regelmäßig über den Fortgang der Ausbildung, überprüfen die Beschäftigungsnachweise und stellen eine sorgfältige Ausbildung sicher. Sie stellen sicher, dass mit der Ausbildung nur Personen betraut werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und nach ihrer Persönlichkeit dazu geeignet sind.

Trude Wiesner
2025-06-11 12:43:54
Anzahl der Antworten: 4
Der Ausbildungsleiter steuert die gesamte Ausbildung eines (Groß-) Betriebes für einzelne Berufe bzw. Berufsgruppen. Es handelt sich hierbei um eine innerbetriebliche Funktionsbezeichnung, nicht jedoch zwangsläufig auch um eine Verantwortlichkeit im Sinne des BBiG. In kleinen Betrieben können Ausbilder/-innen gleichzeitig die Funktion der Ausbildungsleitung innehaben. Gemäß § 28 Berufsbildungsgesetz tragen durch den Betrieb bestellte, persönlich und fachlich geeignete Ausbilder/-innen die Verantwortung für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte in den jeweiligen Berufen.

Ahmed Voss
2025-05-29 02:59:25
Anzahl der Antworten: 1
Die Ausbildungsleiterin bzw. der Ausbildungsleiter sorgt dafür, dass die praktische Einführung und die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Ausbildungsleiterin bzw. der Ausbildungsleiter hat sich laufend über den jeweils individuellen Ausbildungsstand zu unterrichten und führt regelmäßig - möglichst täglich - Auswertungsgespräche, in denen insbesondere die anfallenden Aufgaben und die bei deren Erledigung jeweils zu beachtenden Vorschriften erörtert werden. Zu den Auswertungsgesprächen werden im Einvernehmen mit der Anstaltsleitung andere Anstaltsbedienstete hinzugezogen, soweit dies erforderlich ist. Der Präsident des Justizvollzugsamts bestellt für jede ausbildende Justizvollzugsanstalt auf Vorschlag der Anstaltsleitung mindestens eine Kraft, die in der Regel der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes angehören soll, als Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter. Die Anstaltsleitung bestimmt die Anstaltsbediensteten, die während der praktischen Einführung Unterricht erteilen, und diejenigen, welche die Ausbildung am Arbeitsplatz vornehmen. Mit der Ausbildung dürfen nur solche Anstaltsbediensteten betraut werden, die über die erforderlichen Kenntnisse verfügen und nach ihrer Persönlichkeit für diese Aufgabe geeignet sind.
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