Wie kommt man am besten aus der Zeitarbeit raus?

Eckehard Reimann
2025-06-15 14:16:02
Anzahl der Antworten: 8
Ich würde es mal im Einzelhandel versuchen, wenn das mit Bürojob nicht funktioniert und keine Perspektive bietet. In Flächenmarkten ist die Bezahlung besser als bei der Leiharbeit. Ich persönlich würde nie mehr BWL studieren. Die Jobs heute in den Büros sind der letzte Mist und Mobbing ohne Ende. Hinzu kommt, daß das einen runterzieht. Beispiel Maschinenführer mit Tariflohn, Festangestellt ca. 40 Euro Stundenlohn+Zulagen, Kollege Leiharbeiter macht im Prinzip den gleichen Job für 10 Euro, kein Witz und wird noch behandelt wie der letzte Penner samt Schikane von allen Seiten, daß man sich schämen muß, in einem solchen Betrieb zu arbeiten.

Karsten Riedel
2025-06-08 20:58:00
Anzahl der Antworten: 3
Lassen Sie sich rechtlich beraten, das muss schnell gehen, da eine Klage gegen eine ungerechtfertigte Kündigung innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Eine Kündigungsschutzklage sollten Sie in Betracht ziehen, wenn Sie bereits länger bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt waren. Dass bei einer Leiharbeitsfirma nicht jeder Arbeitnehmer dauernd bei einem Entleiher tätig sein kann, ist genauso normal, wie dass eine Immobilienfirma ständig einen gewissen Leerstand hat. Bei einer längeren Vorbeschäftigung ist dem Leiharbeitgeber zumutbar, ein Arbeitsverhältnis drei Monate aufrechtzuerhalten und erst dann zu kündigen. Als ver.di-Mitglied erhalten Sie kostenlosen Rechtsschutz.

Hedi Franz
2025-05-26 03:08:45
Anzahl der Antworten: 4
In der Zeitarbeit gibt es verkürzte Kündigungsfristen. Das steht alles in deinem Arbeitsvertrag. Oftmals in den ersten zwei Wochen von heute auf morgen. Du bist auch bei der Zeitarbeitsfirma -wie auch in jeder anderen Firma- in der Probezeit. In der Probezeit können beide Seiten täglich ohne Kündigungsfrist einfach kündigen! Lesse mal deinen Arbeitsvertrag genau durch den man kann auch in der probe zeit kündigen und noch einfacher wen man da noch nicht angefangen hat dort zu arbeiten! Erstmal gar nicht, du sagst der Zeitarbeit erst ab wenn du den anderen Vertrag unterzeichnet hast. Sofern du schon offiziell bei der Zeitarbeit beschäftigt bist musst du kündigen, aber das steht alles im Vertrag. Geh diesen Schritt aber erst,wenn dein neuer Arbeitsvertrag -auch von deinem neuen Arbeitgeber -unterschrieben ist und an dich wieder zugesandt/ausgehändigt wurde!