Was ist bei der Zeitarbeit unbedingt zu beachten?

Moritz Körner
2025-05-25 21:23:58
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Als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer haben Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag dieselben Rechte und Pflichten wie vergleichbare Beschäftigte des Entleihers. Das betrifft wesentliche Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsanspruch. Arbeiten Sie längere Zeit am Stück bei demselben Kunden, steht Ihnen in der Regel nach 9 Monaten dasselbe Gehalt zu wie der Stammbelegschaft des Entleihers. Zeitarbeit bietet vor allem Chancen, wenn Sie arbeitslos oder gering qualifiziert sind. Die Einstellungshürden sind in der Regel nicht so hoch wie bei unbefristeter Arbeit. Gleichzeitig können Sie Berufserfahrung sammeln, Qualifikationen erwerben und Ihr Netz aus beruflichen Kontakten erweitern.