Kann ich nach meiner Ausbildung Bürgergeld beantragen?

Harry Reichert
2025-05-24 09:36:36
Anzahl der Antworten: 4
Während einer (außer-)betrieblichen Ausbildung oder beispielsweise einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können Sie einen ergänzenden Anspruch auf Bürgergeld haben. Vorrangig sind aber Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie studieren und nicht bei Ihren Eltern wohnen, in Ausbildung sind und keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben, kommen die folgende Leistungen für Sie in Betracht. Wenn Sie bereits Leistungen der Grundsicherung beziehen und eine Ausbildung beginnen, können Sie für den ersten Monat ein Übergangsdarlehen erhalten.

Katja Esser
2025-05-24 09:05:22
Anzahl der Antworten: 1
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen: Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Bürgergeld können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen.
Wenn Sie Einkommen haben oder über verwertbares Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

Liesel Wimmer
2025-05-24 08:42:12
Anzahl der Antworten: 3
Bevor Auszubildende Anspruch auf Bürgergeld haben, muss geprüft werden, ob sie nicht BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen können. Erst wenn diese beiden finanziellen Förderungen nicht ausreichen oder überhaupt nicht in Frage kommen, um den Unterhalt zu sichern, können Auszubildende beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.
Wie die Servicestelle SGB II, eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, schreibt, haben Auszubildende grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG bekommen oder die BAföG-Stelle noch nicht über den Antrag entschieden hat.
Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig untergebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld.
In manchen Lebenssituationen gibt es allerdings Möglichkeiten, um trotzdem finanzielle Unterstützung bzw. ergänzende Leistungen "zur Sicherung des Lebensunterhalts" zu bekommen, auch wenn man eigentlich keinen Anspruch auf Bürgergeld hat.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Auszubildende schwanger wird und ihren Lebensbedarf nicht durch ihre Ausbildungsvergütung und ihr Vermögen decken kann.
Aber auch, wer aus gesundheitlichen Gründen teurere Lebensmittel kaufen muss, kann einen Zuschuss beantragen.
Die Leistungen können beim Jobcenter beantragt werden.
In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden.
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