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Was muss eine Friseurin umsetzen?

Martin Mayer
Martin Mayer
2025-06-07 06:44:36
Anzahl der Antworten: 3
Grundsätzlich benötigen Sie für eine Selbständigkeit die abgeschlossene Meisterprüfung im Friseur-Handwerk. Die abgeschlossene Gesellenprüfung alleine hilft nicht weiter, auch wenn Sie nicht ausbilden möchten. Sollten Sie keine abgeschlossene Meisterprüfung vorweisen können, ist es möglich, einen sog. Betriebsleiter einzustellen, der die Prüfung absolviert hat. Dieser würde aktiv im Betrieb mitarbeiten und den handwerklich-technischen Betriebsablauf im Unternehmen leiten. Vielleicht erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung. Ich empfehle hierfür, Kontakt mit der örtlich zuständigen Handwerkskammer aufzunehmen, um die Rahmenbedingungen abzuklären. Sollten Sie eine Selbständigkeit im mobilen Bereich anstreben, kann die Beantragung einer sog. „Reisegewerbekarte“ beim zuständigen Gewerbeamt eine Möglichkeit sein, falls Sie keine abgeschlossene Meisterprüfung vorweisen können.