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Bekomme ich mehr Lohn, wenn ich keine Pause mache?

Edeltraut Brinkmann
Edeltraut Brinkmann
2025-06-18 13:08:54
Anzahl der Antworten: 2
Beschäftigte können eine Bezahlung für die gesamte Schicht verlangen, wenn Sie keine Pause machen konnten. Eine Pause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen kann und sich auch nicht zur Arbeit bereithalten muss. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung der Pausen zu überwachen. Schafft er keine Möglichkeiten für eine echte Pause oder ist die Lage nicht vorher festgelegt, trifft ihn später auch das Risiko, dass keine Pause genommen wurde. Er muss sich dies zurechnen lassen. Das LAG Köln hat in solch einem Fall entschieden, dass man gar nicht von einer Pause sprechen kann. Die Folge ist, dass der Arbeitgeber die Zeit, die eigentlich immer für eine Pause abgezogen wird, bezahlen muss.
Xaver Böttcher
Xaver Böttcher
2025-06-07 11:27:46
Anzahl der Antworten: 3
Dass Arbeitnehmer auf die ihm zustehende Arbeitspause nicht verzichten darf, ergibt sich zunächst einmal auf dem Wortlaut des § 4 ArbZG. Demzufolge ist die Arbeit vom Arbeitnehmer während der Dauer der Ruhepausen zu unterbrechen. Dass der Arbeitnehmer auf die ihm zustehende Arbeitspause nicht verzichten darf, ergibt sich ferner aus der einschlägigen Rechtsprechung. Dass ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die ihm zustehenden Pausen unzulässig ist, ergibt sich aus dem Sinn der Regelung von § 4 ArbZG. Es handelt sich um ein Schutzgesetz, das nicht disponierbar ist. Letztendlich geht es darum, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers durch Einlegung von Arbeitspausen geschützt werden soll. Arbeitgeber sollen Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass sie die Pausen einzuhalten haben. Dafür sollte es klare Regelungen geben, etwa im Arbeitsvertrag.
Hans-Walter Appel
Hans-Walter Appel
2025-05-31 06:57:39
Anzahl der Antworten: 3
Wenn die Pausenzeiten im Voraus geregelt sind und der Arbeitnehmer auch in der Lage ist, die Pausen zu nehmen, zählen diese nicht zur Arbeitszeit. Pauschal von der Arbeitszeit abgezogen werden darf die Pausenzeit also in der Regel nur bei einem Nachweis über die Einhaltung. Nach einem Urteil des ArbGer Hamm darf ein Arbeitgeber, der Pausenzeiten nicht konkret festgelegt hat, nicht pauschal eine bestimmte Pausenzeit nachträglich von der Arbeitszeit abziehen. Muss nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen als Arbeitszeit betrachtet und entsprechend vergütet werden – zum Beispiel, wenn der/die Chef:in die Einhaltung der Pause den Angestellten selbst überlässt. So können Chef:innen – wie im BRTV geregelt – unter anderem Anfang und Ende der Pause genau festlegen oder auf eine längere Auszeit als das gesetzliche Minimum von 45 Minuten bestehen und beispielsweise eine Stunde Mittagspause vorschreiben. Dann darf die entsprechende Zeit von der Arbeitszeit abgezogen werden. Achtung: Arbeitgebende dürfen dabei laut DGB keine völlig unsinnigen Ruhepausen oder übermäßig lange Pausen festlegen. Das gilt jedoch nicht, wenn keine Gelegenheit bestand, die Zeit auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Im Gegenteil: Wie aus einem früheren Urteil aus Schleswig-Holstein hervorgeht.
Dieter Fritsch
Dieter Fritsch
2025-05-31 02:38:00
Anzahl der Antworten: 1
Bekomme ich mehr Lohn, wenn ich keine Pause mache? Wenn Pausen aufgrund von Personalmangel nicht eingehalten werden können, kann dies für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen schwierig sein. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, Überstunden zu leisten, um den Personalmangel auszugleichen. Wenn dies der Fall ist, sollte sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung für die Überstunden erhalten.