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Was passiert, wenn ich nach 6 Stunden keine Pause mache?

Denis Kaiser
Denis Kaiser
2025-06-13 22:30:24
Anzahl der Antworten: 3
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. § 4 ArbZG entbindet im Umfang der gesetzlichen Mindestpausen den Arbeitgeber von der Verpflichtung, Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen und setzt zugleich den Arbeitnehmer außerstande, die Arbeitsleistung zu bewirken. Der/die Arbeitgeber:in darf die Arbeit nicht annehmen und der/die Arbeitnehmer:in hat keinen Anspruch auf Anrechnung und Bezahlung. Also verfallen die gearbeiteten Stunden und können nicht aufgeschrieben werden. Wer keine Pause gemacht hat und 6 Stunden gearbeitet hat, darf sich die auch aufschreiben. Dies kommt aber nur in Frage, wenn tatsächlich eine Ruhepause in diesem Umfang genommen wurde.
Maja Naumann
Maja Naumann
2025-05-31 03:17:38
Anzahl der Antworten: 3
Hat der Arbeitnehmer sechs Stunden gearbeitet, muss er 30 Minuten Pause machen. Arbeiten Sie täglich mehr als neun Stunden, stehen Ihnen sogar 45 Minuten Ruhepause zu. Demnach ist es Mitarbeitern untersagt, länger als sechs Stunden am Stück zu arbeiten. Spätestens dann muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gemacht werden. Darüber hinaus gibt es auch die bekannten Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr. Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten. Als Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit der Fahrertätigkeit zugebracht werden. Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einhalten. Insbesondere für Jugendliche gelten sehr strenge Sonderregelungen, die sich im Jugendarbeitsschutzgesetz wiederfinden. Die erste Pause muss dabei spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden und muss mindestens 15 Minuten dauern. Arbeitet der Jugendliche täglich zwischen 4,5 und 6 Stunden, stehen ihm 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als sechs Stunden täglicher Arbeitszeit muss er 60 Minuten Pause einlegen.
Leopold Mack
Leopold Mack
2025-05-31 01:18:51
Anzahl der Antworten: 2
Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne eine Pause beschäftigt werden. Hierbei handelt es sich um einen Mindestanspruch, den der Arbeitgeber nicht kürzen darf. Dass der Arbeitnehmer auf die ihm zustehende Arbeitspause nicht verzichten darf, ergibt sich zunächst einmal auf dem Wortlaut des § 4 ArbZG. Demzufolge ist die Arbeit vom Arbeitnehmer während der Dauer der Ruhepausen zu unterbrechen. Arbeitgeber die dem nicht nachkommen und zulassen, dass Arbeitnehmer auf ihre Pausen verzichten, riskieren Sanktionen. Sie müssen insbesondere damit rechnen, dass die für den Arbeitsschutz jeweils zuständige Behörde ein Bußgeld verhängt. Er muss mit der Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von maximal 15.000 Euro rechnen.