Welche Zeiten zählen nicht zur Arbeitszeit?

Kornelia Mack
2025-06-12 08:12:28
Anzahl der Antworten: 5
Anders verhält es sich, wenn keine spezielle Dienstkleidung erforderlich ist – hier gehört die Umkleidezeit nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Kaffee- oder Raucherpausen, die außerhalb dieser festgelegten Pausenzeiten liegen, nicht zur Arbeitszeit zählen und daher nicht vergütet werden. Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit, solange der Mitarbeiter nicht tatsächlich zur Arbeit gerufen wird. Der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte zählt generell nicht zur Arbeitszeit. Freie Zeiten, wie z.B. das eigenständige Verbringen der Zeit im Zug ohne Arbeitstätigkeiten, fallen jedoch nicht unter die bezahlte Arbeitszeit. Verspätungen durch externe Einflüsse wie Streiks oder Unwetter gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.

Grete Baier
2025-05-31 02:20:15
Anzahl der Antworten: 2
Die Mittagspause oder andere Pausenzeiten zählen deshalb grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.
Mit einer Ausnahme: Im Bergbau unter Tage sind die Ruhepausen in die Arbeitszeit eingeschlossen.
Raucherpause: Grundsätzlich zählen Zigarettenpausen nicht als Arbeitszeit, auch dann nicht, wenn die Mitarbeiter während des Rauchens über die Arbeit sprechen.
Kaffeepause: Streng genommen müsste die Kaffeepause auch zur Pausenzeit des Arbeitnehmers gehören.
Bei freiwilligen Fort- und Weiterbildungen ist dies nicht unbedingt der Fall.
auch lesen
- Ist in einem 8 Stunden Arbeitszeit Pause inklusive?
- Wie lauten die gesetzlichen Pausenzeiten?
- Muss ich 30 Minuten Pause am Stück machen?
- Was passiert, wenn ich nach 6 Stunden keine Pause mache?
- Wie viel Pause Tabelle?
- Wie ist die Arbeitszeit gesetzlich geregelt?
- Ist es möglich, statt der Pause früher zu gehen?
- Kann ich auf meine Pause verzichten und früher gehen?
- Bekomme ich mehr Lohn, wenn ich keine Pause mache?