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Welche Zeiten zählen nicht zur Arbeitszeit?

Grete Baier
Grete Baier
2025-05-31 02:20:15
Anzahl der Antworten: 2
Die Mittagspause oder andere Pausenzeiten zählen deshalb grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Mit einer Ausnahme: Im Bergbau unter Tage sind die Ruhepausen in die Arbeitszeit eingeschlossen. Raucherpause: Grundsätzlich zählen Zigarettenpausen nicht als Arbeitszeit, auch dann nicht, wenn die Mitarbeiter während des Rauchens über die Arbeit sprechen. Kaffeepause: Streng genommen müsste die Kaffeepause auch zur Pausenzeit des Arbeitnehmers gehören. Bei freiwilligen Fort- und Weiterbildungen ist dies nicht unbedingt der Fall.