Ist es möglich, statt der Pause früher zu gehen?

Marius Wiedemann
2025-05-31 03:21:29
Anzahl der Antworten: 2
Wer in Deutschland länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause.
Dieser Anspruch erhöht sich noch mal um 15 Minuten, wenn man mehr als neun Stunden arbeitet.
Es ist zwar möglich die Arbeitspausen auf jeweils 15 Minuten aufzuteilen und über den Arbeitstag zu verteilen.
Der Arbeitgeber muss jedoch gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, ohne eine Pause zu machen.
Beachtet der Arbeitgeber nicht die Einhaltung der Arbeitspausen, so kann der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begehen und sich sogar strafbar machen.
Es stellt damit eine Pflicht des Arbeitgebers dar zu beachten, dass seine Beschäftigten die Pause nehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es einem Arbeitnehmer nicht erlaubt die Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen.

Armin Richter
2025-05-31 02:59:27
Anzahl der Antworten: 1
Dass Arbeitnehmer auf die ihm zustehende Arbeitspause nicht verzichten darf, ergibt sich zunächst einmal auf dem Wortlaut des § 4 ArbZG.
Demzufolge ist die Arbeit vom Arbeitnehmer während der Dauer der Ruhepausen zu unterbrechen.
Er muss mit der Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von maximal 15.000 Euro rechnen.
Dies ergibt sich aus § 22 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 ArbZG.
Sofern der Arbeitgeber hiergegen vorsätzlich verstößt und dadurch die Gesundheit oder die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter gefährdet, macht er sich sogar strafbar und muss mit einer Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen.
Dass der Arbeitnehmer auf die ihm zustehende Arbeitspause nicht verzichten darf, ergibt sich ferner aus der einschlägigen Rechtsprechung.
Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 16. 12. 2009 – 5 AZR 157/09 klargestellt, dass der Arbeitnehmer sogar daran gebunden ist, wenn der Arbeitgeber eine längere Pause anordnet, die die im Gesetz vorgegebene Mindestdauer der Arbeitspause überschreitet.
Arbeitnehmer dürfen dabei nicht länger als sechs Stunden ohne eine Pause beschäftigt werden.
Dass ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die ihm zustehenden Pausen unzulässig ist, ergibt sich aus dem Sinn der Regelung von § 4 ArbZG.
Es handelt sich um ein Schutzgesetz, das nicht disponierbar ist.
Letztendlich geht es darum, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers durch Einlegung von Arbeitspausen geschützt werden soll.
Dass der Arbeitgeber sich seiner Verantwortung zur Festlegung der Ruhepausen nicht durch die Delegierung an seine Mitarbeiter entledigen darf, ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Köln.
Demzufolge reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber die Regelung der Ruhepausen einer Gruppe seiner Arbeitnehmer aufgrund gegenseitigen Einvernehmens überlassen hatte.

Harri Ehlers
2025-05-31 02:02:47
Anzahl der Antworten: 5
Nein, die Pause muss in der Arbeitszeit genommen werden. Die Pause dient dazu, sich von der Arbeit zu erholen um dann gestärkt und konzentriert weiterarbeiten zu können. Arbeitszeiten von sechs und mehr Stunden sollen vermieden werden. Die Pausenregelung gehört zum Arbeitsschutz, deshalb kann die Pause weder an den Rand der Arbeitszeit gelegt werden, noch kann der/die Arbeitnehmer:in auf sie verzichten. Selbst wenn die Apothekenleitung kein Problem darin sieht, dass du anstelle einer Pause früher Feierabend machst, ist dies tabu. Denn an die Vorgaben des Arbeiterzeitgesetztes müssen sich nicht nur Arbeitgebende, sondern auch Arbeitnehmende halten. Und darin ist klar geregelt: Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld für den/die Chef:in.
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