Welche Lohngruppe hat ein Friseur?

Alwin Schlegel
2025-05-29 10:30:58
Anzahl der Antworten: 4
Demnach erhalten alle angestellten Friseure mit Gesellenprüfung und beispielsweise vier Jahren Berufserfahrung dann mindestens 16 Euro Lohn pro Stunde, nach der Ausbildung und mit einer bestandenen Gesellenprüfung mindestens 13 Euro. Die höchste Entgeltstufe 4 sieht für angestellte Meister mit mindestens zwei Jahren Meistererfahrung einen Stundenlohn von 17,50 Euro vor.

Henrik Schumann
2025-05-29 09:31:46
Anzahl der Antworten: 3
Lohngruppe 1: Meisterinnen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin (über 10 Beschäftigte).
Lohngruppe 2: Meisterinnen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin (bis 10 Beschäftigte).
Lohngruppe 3 Meisterinnen, die • selbstständig arbeiten, • verantwortlich Aufgaben wahrnehmen, • die verlangten Friseurleistungen beherrschen und fachliche Beratungen durchführen, • fähig sind, vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten und sie bei der Anleitung von Auszubildenden zu unterstützen.
Lohngruppe 4: Friseurinnen, die • selbstständig arbeiten, • die verlangten Friseurleistungen beherrschen und fachliche Beratungen durchführen, • fähig sind, vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten und sie bei der Anleitung von Auszubildenden zu unterstützen.
Lohngruppe 5: Friseurinnen, die selbstständig arbeiten und die verlangten Friseurleistungen beherrschen.
Lohngruppe 6: Friseurinnen, die vorwiegend selbstständig arbeiten; 1. Arbeitnehmerinnen mit dreijähriger Ausbildungszeit ohne bestandene Gesellenprüfung, und zwar nach zweijähriger Berufstätigkeit.
Lohngruppe 7:1. Arbeitnehmerinnen mit dreijähriger Ausbildungszeit ohne bestandene Gesellenprüfung;2. Ungelernte Arbeitnehmerinnen nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit (Jahre der Berufstätigkeit außerhalb Deutschlands werden anerkannt).
Lohngruppe 8: Ungelernte Arbeitnehmerinnen mit weniger als einem Jahr Berufstätigkeit.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Allgemeinverbindlichkeit, wie zum Beispiel die Lohngruppe 1, die Meisterinnen in verantwortlicher Stellung betrifft, insbesondere Filial- oder Abteilungsleiterinnen mit mehr als 10 Beschäftigten.

Eugen Bruns
2025-05-29 06:59:01
Anzahl der Antworten: 5
Der Stundenlohn steigt zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro.
Der so genannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 beträgt dieser 15,10 Euro.
In der obersten Entgeltgruppe steigt der Stundenlohn auf 20,00 Euro und ab September 2024 auf 20,80 Euro.
Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024
Tarifentgelte mit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro
mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro
mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro
technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro
technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende): 20,80 Euro
Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn.
Ausbildungsvergütungen
Auszubildende im ersten Lehrjahr: 680 Euro
Auszubildende im zweiten Lehrjahr: 775 Euro
Auszubildende im dritten Lehrjahr: 850 Euro
Die Erhöhung der Entgelte und Vergütungen erfolgt in zwei Stufen.
In der untersten Stufe steigt der Stundenlohn zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro.
Der so genannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 beträgt dieser 15,10 Euro.
In der obersten Entgeltgruppe steigt der Stundenlohn auf 20,00 Euro und ab September 2024 auf 20,80 Euro.
Auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen wurden angehoben.
So erhalten Auszubildende im zweiten Lehrjahr ab sofort 735,00 Euro.
Ab September 2024 steigt die Vergütung auf 775,00 Euro.
Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024
Tarifentgelte mit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euro
mit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euro
mehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro
technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro
technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende): 20,80 Euro
Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn.
Ausbildungsvergütungen
Auszubildende im ersten Lehrjahr: 680 Euro
Auszubildende im zweiten Lehrjahr: 775 Euro
Auszubildende im dritten Lehrjahr: 850 Euro