Wie hoch ist der Mindestlohn beim Friseur?

Heino Wetzel
2025-05-29 07:04:25
Anzahl der Antworten: 2
Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2025 um 41 Cent von 12,41 Euro auf 12,82 Euro anzuheben. Der neue Mindestlohn hat Auswirkungen auf alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Unternehmenssitz oder Wohnort der Beschäftigten. Besonders wichtig: Auch für Festgehälter, Akkord- oder Stücklöhne muss der Stundenlohn rechnerisch mindestens 12,82 Euro betragen. Kein Salon darf darunter vergüten – dies gilt selbstverständlich auch für Saisonkräfte und grenzüberschreitend eingesetzte Mitarbeitende. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel für Auszubildende, für die spezielle Mindestausbildungsvergütungen gelten. In einem Bundesland wie Thüringen hat ein Tarifvertrag aus 2019 Gültigkeit, obwohl er unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvergütung liegt, jedoch haben nur Verbandsmitglieder in Thüringen die Möglichkeit, ihren Azubis diese niedrigere Vergütung zu zahlen. Alle Nicht-Verbandsmitglieder müssen sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn halten. Liegt die Tarifvertragsvorgabe über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, dann müssen alle Verbandsmitglieder im entsprechenden Tarifgebiet sich an die Vorgabe im Tarifvertrag halten. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel müssen sich Salonunternehmen zum Beispiel an den höheren Mindestlohn von 13,70 Euro halten.
Welcher Mindestlohn gilt aktuell ist die Frage und die Antwort ist: seit 1. Januar 2024 12,41 € pro Stunde und ab 1. Januar 2025 12,82 € pro Stunde.