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Wie hoch ist der Mindestlohn beim Friseur?

Dennis Franke
Dennis Franke
2025-07-05 22:14:41
Anzahl der Antworten: 3
Der gesetzliche Mindestlohn gilt bei ungelernten Arbeitskräften. Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024 Tarifentgeltemit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euromit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euromehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Euro. In der untersten Stufe steigt der Stundenlohn zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro. Die Erhöhung der Entgelte und Vergütungen erfolgt in zwei Stufen. Der so genannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 beträgt dieser 15,10 Euro. In der obersten Entgeltgruppe steigt der Stundenlohn auf 20,00 Euro und ab September 2024 auf 20,80 Euro. Auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen wurden angehoben. So erhalten Auszubildende im zweiten Lehrjahr ab sofort 735,00 Euro. Ab September 2024 steigt die Vergütung auf 775,00 Euro. Auszubildende im ersten Lehrjahr: 680 Euro Auszubildende im zweiten Lehrjahr: 775 Euro Auszubildende im dritten Lehrjahr: 850 Euro.
Franz Josef Herzog
Franz Josef Herzog
2025-06-27 20:06:55
Anzahl der Antworten: 4
Im Friseurhandwerk Sachsen gilt für Beschäftigungsverhältnisse mit Arbeitnehmern der allgemeine gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze der Vergütung. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 12,41 € und wird ab dem 1. Januar 2025 12,82 € betragen.
Lotte Barth
Lotte Barth
2025-06-20 15:53:39
Anzahl der Antworten: 2
Wenn du nach dem Mindestlohn für Friseure bezahlt wirst, bekommst du als Berufseinsteiger in NRW 13,20 Euro pro Stunde. Das sind rund 2.260 Euro brutto im Monat. Wenn du deinen Friseurmeister machst, dann steigt dein Gehalt in NRW auf 15,86 Euro pro Stunde, also 2.700 Euro brutto im Monat. Gilt der Friseur-Mindestlohn nicht für dein Bundesland bzw. deinen Betrieb, bekommst du den gesetzlichen Mindestlohn von 12,40 Euro pro Stunde – das macht dann circa 2.100 Euro im Monat. Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn. Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen. Für alle anderen Bundesländer gilt: Wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, dann gibt es keinen Tarifvertrag, sondern eigene Verträge. Den allgemeinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn bekommst du aber mindestens.
Elli Wetzel
Elli Wetzel
2025-06-15 18:08:04
Anzahl der Antworten: 6
Unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft müssen Betriebe diesen Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütung gewähren. Mit abgeschlossener Berufsausbildung liegt der Mindestlohn ab 1. September 2024 bei 13,30 €. Nach 12 Monaten Berufserfahrung beträgt der Mindestlohn ab 1. September 2024 13,85 €. Mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung liegt der Mindestlohn bei 15,10 €. Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
Imke Klaus
Imke Klaus
2025-06-11 15:34:02
Anzahl der Antworten: 2
Demnach erhalten alle angestellten Friseure mit Gesellenprüfung und beispielsweise vier Jahren Berufserfahrung dann mindestens 16 Euro Lohn pro Stunde, nach der Ausbildung und mit einer bestandenen Gesellenprüfung mindestens 13 Euro. Die höchste Entgeltstufe 4 sieht für angestellte Meister mit mindestens zwei Jahren Meistererfahrung einen Stundenlohn von 17,50 Euro vor.
Heino Wetzel
Heino Wetzel
2025-05-29 07:04:25
Anzahl der Antworten: 2
Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2025 um 41 Cent von 12,41 Euro auf 12,82 Euro anzuheben. Der neue Mindestlohn hat Auswirkungen auf alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Unternehmenssitz oder Wohnort der Beschäftigten. Besonders wichtig: Auch für Festgehälter, Akkord- oder Stücklöhne muss der Stundenlohn rechnerisch mindestens 12,82 Euro betragen. Kein Salon darf darunter vergüten – dies gilt selbstverständlich auch für Saisonkräfte und grenzüberschreitend eingesetzte Mitarbeitende. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel für Auszubildende, für die spezielle Mindestausbildungsvergütungen gelten. In einem Bundesland wie Thüringen hat ein Tarifvertrag aus 2019 Gültigkeit, obwohl er unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvergütung liegt, jedoch haben nur Verbandsmitglieder in Thüringen die Möglichkeit, ihren Azubis diese niedrigere Vergütung zu zahlen. Alle Nicht-Verbandsmitglieder müssen sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn halten. Liegt die Tarifvertragsvorgabe über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, dann müssen alle Verbandsmitglieder im entsprechenden Tarifgebiet sich an die Vorgabe im Tarifvertrag halten. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel müssen sich Salonunternehmen zum Beispiel an den höheren Mindestlohn von 13,70 Euro halten. Welcher Mindestlohn gilt aktuell ist die Frage und die Antwort ist: seit 1. Januar 2024 12,41 € pro Stunde und ab 1. Januar 2025 12,82 € pro Stunde.