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Ist Friseur eine duale oder schulische Ausbildung?

Oswald Kruse
Oswald Kruse
2025-05-18 22:52:46
Anzahl der Antworten: 2
Sie haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Friseursalon. Sie lernen, wie Sie Haare waschen, pflegen, schneiden, färben und stylen. Sie erlangen Kenntnisse von Maniküre und Make-up und können individuell und typbezogen beraten. Tage in der Schule und im Betrieb wechseln sich ab. Sie sind an zwei Tagen pro Woche bei uns an der Berufsschule. Sie werden nicht nur alles über Frisuren, Haarschnitt, Pflege, Tönung und Farbe lernen, sondern auch wie man Hände und Nägel richtig pflegt und schön gestaltet und welche Möglichkeiten die dekorative Kosmetik bietet. Damit ein Friseursalon auch wirtschaftlich funktioniert, brauchen Sie außerdem ein Grundwissen über die betrieblichen Abläufe. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie beginnt immer im September. Eine Verkürzung ist in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und uns möglich. Während der Ausbildung können Sie Schulabschlüsse erwerben.
Marc Baum
Marc Baum
2025-05-18 21:35:23
Anzahl der Antworten: 1
Ausbildung im Dualen System mit Ausbildungsvertrag Die Berufsfachschule Körperpflege ist eine Vollzeitschule und vermittelt die Grundstufe für den Beruf des Friseurs/ der Friseurin. Duale Ausbildung zum Friseur/ Friseurin an der Louis-Lepoix-Schule Drei Jahre dauert die Berufsausbildung zum Friseur.
Elsa Decker
Elsa Decker
2025-05-18 20:00:54
Anzahl der Antworten: 2
Die Ausbildung zum Friseur ist dual, das bedeutet, sie findet sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule statt. Für die duale Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb oder ein Besuch der einjährigen Berufsfachschule erforderlich. Für die Grundstufe in der einjährigen Berufsfachschule ist ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr benötigen Auszubildende für den Besuch der Berufsschule einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem von der Kammer anerkannten Ausbildungsbetrieb.
Hartwig Zeller
Hartwig Zeller
2025-05-18 18:41:57
Anzahl der Antworten: 4
Fri­seu­re und Fri­seu­rin­nen arbei­ten haupt­säch­lich in Fach­be­trie­ben des Fri­seur­hand­werks. Regel­aus­bil­dungs­zeit: 3 Jah­re im dua­len Sys­tem, Aus­bil­dung im Betrieb und in der Berufs­schu­le. Ver­kür­zun­gen auf 2,5 Jah­re bzw. 2 Jah­re mit ent­spre­chen­der Vor­bil­dung in Abspra­che mit den Aus­bil­dungs­be­trie­ben möglich. Die Anmel­dung erfolgt über Ihren Aus­bil­dungs­be­trieb, mit dem Sie Ihren Aus­bil­dungs­ver­trag geschlos­sen haben. Außer­dem wer­den eini­ge Noten der schrift­li­chen Schul­ab­schluss­prü­fung in den Gesel­len­brief eingerechnet. Für den Gesel­len­brief zählt die GP 1‑Prüfung 25 % und die GP 2‑Prüfung 75%. Bei der Fri­seu­r­aus­aus­bil­dung han­delt es sich um eine gestreck­te Gesel­len­prü­fung. Die Fri­seu­rin­nung organisiert die Prüfung. Im dua­len Sys­tem findet die Aus­bil­dung im Betrieb und in der Berufs­schu­le statt.