Was ist der Mindestlohn in der Ausbildung?

Margret Blank
2025-06-06 07:43:51
Anzahl der Antworten: 2
Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Azubi-Mindestlohn bei 682 Euro brutto im Monat.
Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 805 Euro pro Monat und im dritten Jahr gibt es 921 Euro.
Im vierten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung bei 955 Euro.
Die passenden Gehaltszahlen findest du etwas weiter unten.
Ausbildungsjahr Vergütung (brutto/Monat)
1. Jahr 682 Euro
2. Jahr 805 Euro
3. Jahr 921 Euro
4. Jahr 955 Euro
Wichtig: Bei den Zahlen handelt es sich um Brutto-Angaben.
Wenn du deine Ausbildung 2024, 2023 oder 2022 angefangen hast, gelten die Zahlen aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns.
Wir haben dir mal alles in einer kleinen Tabelle zusammengefasst:
2024 2023 2022 2021 2020
1. Jahr 649 € 620 € 585 € 550 € 515 €
2. Jahr 766 € 731 € 690 € 649 € 608 €
3. Jahr 876 € 837 € 790 € 743 € 695 €
4. Jahr 909 € 868 € 819 € 770 € 721 €
Die Mindestvergütung gilt für Azubis, die ab 2020 eine Ausbildung gestartet haben, die im bundesweiten Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung geregelt ist.
Wie hoch die Mindestausbildungsvergütung ausfällt, hängt dann vom Jahr ab, in dem die Ausbildung gestartet wurde.

Sergej Martens
2025-05-29 00:58:32
Anzahl der Antworten: 1
Ja, zum Glück gibt es den mittlerweile, nämlich seit 2020, er heißt aber nicht Mindestlohn, sondern Mindestausbildungsvergütung und berechnet sich auch nicht auf der Anzahl der gearbeiteten Stunden, sondern monatlich.
Für 2025 sieht die Mindestvergütung so aus: 682,00 € im ersten Lehrjahr, 805,00 € im zweiten Lehrjahr, 921,00 € im dritten Lehrjahr, 955,00 € im vierten Lehrjahr.
Weniger darf der Ausbildungsbetrieb dir also nicht bezahlen.
Als der Azubi-Mindestlohn im Jahr 2020 gestartet war, lag er bei 515€ im ersten Lehrjahr, allerdings ist nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt, dass diese Summe sich jedes Jahr erhöht.

Heinz-Peter Hinz
2025-05-20 02:23:50
Anzahl der Antworten: 2
Azubis, die 2025 mit der Ausbildung beginnen, müssen einen Mindestlohn von monatlich 682 Euro im ersten Ausbildungsjahr erhalten.
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro angehoben.
Dieser gilt nicht für Auszubildende, jedoch erhöht sich auch der Azubi-Mindestlohn zum 1. Januar 2025.
Jeder Azubi, der 2025 eine Berufsausbildung beginnt, bekommt damit mindestens 682 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr.
Die genauen Werte für 2026 wird das BMBF bis spätestens November 2025 bekannt geben.
Die Mindestausbildungsvergütung verbessert sich zudem regelmäßig mit den Ausbildungsjahren.
Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt der Mindestlohn für Azubis plus 18 Prozent, im dritten Jahr sind es plus 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr als im ersten Jahr.
Azubis, die ihre Ausbildung 2025 beginnen, bekommen damit im zweiten Jahr mindestens 805 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 921 Euro und im vierten Jahr 955 Euro.
Grundsätzlich dürfen Unternehmen diese Mindestvergütung nicht unterschreiten.

Anastasia Becker
2025-05-20 02:09:13
Anzahl der Antworten: 4
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen: 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Im laufenden Jahr beträgt die Mindestausbildungsvergütung für das 1. Ausbildungsjahr 649 Euro.
Das BBiG sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das 1. Ausbildungsjahr vor.
Für das 2. bis 4. Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des 1. Ausbildungsjahres.
Sie betragen 18 Prozent für das 2. Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das 3. Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das 4. Ausbildungsjahr.
Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Sieht der Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen sich tarifgebundene Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten.
Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.
auch lesen
- Wie viel Geld bekommt man in der Ausbildung als Friseur?
- Was ist das niedrigste Gehalt für einen Friseur?
- Was ist der Mindestlohn einer Friseurin?
- Wie viel verdient ein Friseur netto im Monat?
- Wie viel verdient ein Friseur netto monatlich?
- Wer ist der teuerste Friseur?
- Wie viel verdient ein Friseur im Monat netto?
- Was ist der Mindestlohn für Azubis?