Was ist der Mindestlohn einer Friseurin?

Carl Freund
2025-05-20 02:29:01
Anzahl der Antworten: 6
So hat eine erfahrene Friseurin aktuell einen Anspruch auf mindestens 14,50 Euro Stundenlohn und ab dem 1. Juni 2024 auf mindestens 15,01 Euro.
Die Steigerung der Stundenlöhne beträgt zum 1. Juni 2023 ca. zehn Prozent in der Lohngruppe zwei und ca. 17 Prozent in Lohngruppe sieben.
Ab dem 1. Juni 2024 erhalten alle Lohngruppen eine weitere Erhöhung um ca. 3,5 Prozent.
Damit gilt dieser Tarifvertrag für alle Beschäftigten im Friseurhandwerk in Hessen.
Das heißt, auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber sind nunmehr verpflichtet, ihren Mitarbeitenden den Tariflohn zu zahlen.
Denn Tariflöhne sind die Grundlage guter Arbeits- und Lebensbedingungen, für fairen Wettbewerb und darüber hinaus eine wichtige Hilfe bei der Fachkräftegewinnung und -sicherung in unserem Land.
Die Beschäftigten im hessischen Friseurhandwerk haben weiterhin Anspruch auf tarifliche Entlohnung.
Gerade in personalintensiven Branchen wie dem Friseurhandwerk darf der Wettbewerb – trotz aller bestehenden Herausforderungen – nicht zu Lasten der Beschäftigten geführt werden.

Gesa Bach
2025-05-19 22:08:56
Anzahl der Antworten: 3
Demnach erhalten alle angestellten Friseure mit Gesellenprüfung und beispielsweise vier Jahren Berufserfahrung dann mindestens 16 Euro Lohn pro Stunde, nach der Ausbildung und mit einer bestandenen Gesellenprüfung mindestens 13 Euro. Die höchste Entgeltstufe 4 sieht für angestellte Meister mit mindestens zwei Jahren Meistererfahrung einen Stundenlohn von 17,50 Euro vor.
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