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Welche Versicherungen sind für Friseure wichtig?

Elise Metz
Elise Metz
2025-05-30 07:27:34
Anzahl der Antworten: 2
Die wichtigsten Versicherungen für Friseure sind Krankenversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronikversicherung und Firmenrechtsschutzversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Kosten, welche durch Schadensansprüche bei Personen- und Sachschäden an Dritten aufkommen. Die Krankenversicherung übernimmt medizinische Behandlungen. Die Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt Inhaltsschäden. Die Elektronikversicherung übernimmt Elektronikschäden. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt Rechtsschäden. Es gibt auch eine Haftpflichtversicherung-Vergleich für Ihr Unternehmen mit günstigen Beiträgen inklusive Ihrer Mitarbeiter. Die Preise für die Versicherungen sind ab 133,28 € jährlich. Die Elektronikversicherung ist eine sinnvolle Investition für jeden Friseursalon, da sie die Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen von Geräten übernimmt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein unumgänglicher Schutz für Friseure, da sie vor Kosten durch Schadensansprüche bei Personen- und Sachschäden schützt.
Arthur Hummel
Arthur Hummel
2025-05-30 07:00:23
Anzahl der Antworten: 1
Friseure und Friseurbetriebe voll versichert. Unsere Leistungen für Friseure: Was ist abgedeckt? Wellness-Behandlungen und kosmetische Dienstleistungen, Hydro- und elektrotherapeutische Behandlungen, Permanent- und / oder Conture Make-ups, Microneedlings oder Microblading, Körper- und Schönheitspflege, Mani- und Pediküre, Kurse und Schulungen, Durchführung von Styling-Kursen, Beratung und Erstellung von Brautfrisuren und Make-up, Durchführung von Bartstyling. Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen wie z. B. Stuhlmiete, 1200.000 € je Versicherungsfall, 600.000 € je Versicherungsjahr. Fremdes Eigentum von Stuhlmietvertragspartnern bis zu 5.000 € mitversichert. Außenversicherung bei Kundenbesuchen für z. B. Mobile Waschbecken, Friseurkoffer auch gegen einfachen Diebstahl bis 5.000 €. Mietereinbauten wie z. B. Beleuchtung oder wasserführende Anlagen und Einrichtungen. Bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften volle Entschädigung bis 500.000 Euro, darüber hinaus mind. 80 % Leistungsgarantie. Vorsorgeversicherung: Beitragsfreie Vorsorgeversicherung in Höhe von 25 % der Versicherungssumme.