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Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn für Friseure?

Christl Hahn
Christl Hahn
2025-06-27 21:36:04
Anzahl der Antworten: 3
Bei ungelernten Arbeitskräften greift der gesetzliche Mindestlohn. Der Stundenlohn zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro. Der so genannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 beträgt dieser 15,10 Euro. In der obersten Entgeltgruppe steigt der Stundenlohn auf 20,00 Euro und ab September 2024 auf 20,80 Euro. Tarifentgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2024 Tarifentgeltemit abgeschlossener Berufsausbildung: 13,30 Euromit 12 Monaten Berufserfahrung: 13,85 Euromehrjährige Berufserfahrung/Meisterausbildung: 15,10 Eurotechnische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 18,20 Euro technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende): 20,80 Euro In der untersten Stufe steigt der Stundenlohn zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro.
Ivo Lindner
Ivo Lindner
2025-06-19 03:58:17
Anzahl der Antworten: 4
Seit 1. Januar 2024 12,41 € pro Stunde. Ab 1. Januar 2025 12,82 € pro Stunde. Der neue Mindestlohn hat Auswirkungen auf alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Unternehmenssitz oder Wohnort der Beschäftigten. Besonders wichtig: Auch für Festgehälter, Akkord- oder Stücklöhne muss der Stundenlohn rechnerisch mindestens 12,82 Euro betragen. Kein Salon darf darunter vergüten – dies gilt selbstverständlich auch für Saisonkräfte und grenzüberschreitend eingesetzte Mitarbeitende. Allerdings haben nur Verbandsmitglieder in Thüringen die Möglichkeit, ihren Azubis diese niedrigere Vergütung zu zahlen. Alle Nicht-Verbandsmitglieder müssen sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn halten. Liegt die Tarifvertragsvorgabe über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, dann müssen alle Verbandsmitglieder im entsprechenden Tarifgebiet sich an die Vorgabe im Tarifvertrag halten. Schafft es ein Tarifvertrag, als allgemeinverbindlich anerkannt zu werden, so gilt dieser für alle Arbeitgeber*innen in diesem Tarifgebiet. Liegt dieser über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestentgelt, so müssen sich die Arbeitgeberinnen an den höheren Tariflohn halten. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel müssen sich Salonunternehmen zum Beispiel an den höheren Mindestlohn von 13,70 Euro halten.
Ralf Eberhardt
Ralf Eberhardt
2025-06-11 13:26:20
Anzahl der Antworten: 1
Der aktuelle Mindestlohn für Friseure hängt von der Qualifikation und Berufserfahrung ab. Mit abgeschlossener Berufsausbildung beträgt der Mindestlohn seit 1. September 2023 12,80 € und ab 1. September 2024 13,30 €. Nach 12 Monaten Berufserfahrung beträgt der Mindestlohn seit 1. September 2023 13,30 € und ab 1. September 2024 13,85 €. Mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung beträgt der Mindestlohn seit 1. September 2023 14,50 € und ab 1. September 2024 15,10 €. Für technische Betriebsleitungen mit bis zu 10 Beschäftigten beträgt der Mindestlohn seit 1. September 2023 17,50 € und ab 1. September 2024 18,20 €. Bei mehr als 10 Beschäftigten beträgt der Mindestlohn seit 1. September 2023 20,00 € und ab 1. September 2024 20,80 €. Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.
Rosel Rau
Rosel Rau
2025-06-03 21:11:59
Anzahl der Antworten: 3
Wenn du nach dem Mindestlohn für Friseure bezahlt wirst, bekommst du als Berufseinsteiger in NRW 13,20 Euro pro Stunde. Das sind rund 2.260 Euro brutto im Monat. Wenn du deinen Friseurmeister machst, dann steigt dein Gehalt in NRW auf 15,86 Euro pro Stunde, also 2.700 Euro brutto im Monat. Gilt der Friseur-Mindestlohn nicht für dein Bundesland bzw. deinen Betrieb, bekommst du den gesetzlichen Mindestlohn von 12,40 Euro pro Stunde – das macht dann circa 2.100 Euro im Monat. Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk, das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn. Das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn. Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen.
Beatrix Menzel
Beatrix Menzel
2025-05-26 15:10:34
Anzahl der Antworten: 2
Alle angestellten Friseure mit Gesellenprüfung und beispielsweise vier Jahren Berufserfahrung erhalten dann mindestens 16 Euro Lohn pro Stunde. Nach der Ausbildung und mit einer bestandenen Gesellenprüfung erhalten sie mindestens 13 Euro. Die höchste Entgeltstufe 4 sieht für angestellte Meister mit mindestens zwei Jahren Meistererfahrung einen Stundenlohn von 17,50 Euro vor.