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Wie hoch ist der Tariflohn für Friseure?

Siegmund Geisler
Siegmund Geisler
2025-05-26 12:44:48
Anzahl der Antworten: 3
Eine erfahrene Friseurin erhält ab Juni 2023 14,50 Euro in der Stunde und damit 13,9 Prozent mehr. In den unteren Lohngruppen für niedrig qualifizierte Kräfte galt ab Oktober 2022 der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro. Mit dem neuen Abschluss steigen ihre Stundenlöhne zum 1. Juni 2023 im Vergleich zum alten Tarifvertrag um bis zu 17,4 Prozent. Zum 1. Juni 2024 werden alle Lohngruppen nochmals um weitere 3,5 Prozent angehoben.
Sibylle Blum
Sibylle Blum
2025-05-26 12:13:15
Anzahl der Antworten: 2
Demnach erhalten alle angestellten Friseure mit Gesellenprüfung und beispielsweise vier Jahren Berufserfahrung dann mindestens 16 Euro Lohn pro Stunde, nach der Ausbildung und mit einer bestandenen Gesellenprüfung mindestens 13 Euro. Die höchste Entgeltstufe 4 sieht für angestellte Meister mit mindestens zwei Jahren Meistererfahrung einen Stundenlohn von 17,50 Euro vor.
Nora Riedel
Nora Riedel
2025-05-26 11:41:57
Anzahl der Antworten: 3
Ab 1.Mai 2024 Monat Stunde Vergütungsgruppe 1 2.257,20€ 13,20€ Vergütungsgruppe 2 2.354,67€ 13,77€ Vergütungsgruppe 3 2.498,31€ 14,61€ Vergütungsgruppe 4 2.712,06€ 15,86€ Vergütungsgruppe 5 2.944,62€ 17,22€ Die Tariferhöhung beginnt ab dem 01.05.2024 mit einer Tarifsteigerung von 4,35% in allen Vergütungsgruppen, sodass in der untersten Tarifgruppe der Mindestlohn um 6,4% überschritten wird. Ab dem 01.01.2025 werden die Vergütungsgruppen nochmals um weitere 3,80% angehoben, somit kann der Abstand zum Mindestlohn auf 6,9% ausgeweitet werden.
Frieda Martens
Frieda Martens
2025-05-26 10:48:31
Anzahl der Antworten: 3
Seit Mai des Vorjahres erhalten erfahrene Friseurinnen einen Stundenlohn von mindestens 14,50 Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Allgemeinverbindlichkeit, wie zum Beispiel die Lohngruppe 1, die Meisterinnen in verantwortlicher Stellung betrifft, insbesondere Filial- oder Abteilungsleiterinnen mit mehr als 10 Beschäftigten. Für alle anderen Lohngruppen (LG2-LG8) gilt jedoch die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags. Eine Übersicht über die verschiedenen Lohngruppen im Tarifvertrag gibt Aufschluss darüber, wer welchen Tariflohn erhält. Von Meisterinnen in verantwortlicher Stellung bis hin zu ungelernten Arbeitnehmerinnen mit unterschiedlicher Berufserfahrung werden klare Richtlinien festgelegt, um eine gerechte Bezahlung sicherzustellen. Lohngruppe 1: Meisterinnen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin (über 10 Beschäftigte). Lohngruppe 2: Meisterinnen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin (bis 10 Beschäftigte). Lohngruppe 3 Meisterinnen, die • selbstständig arbeiten, • verantwortlich Aufgaben wahrnehmen, • die verlangten Friseurleistungen beherrschen und fachliche Beratungen durchführen, • fähig sind, vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten und sie bei der Anleitung von Auszubildenden zu unterstützen. Lohngruppe 4: Friseurinnen, die • selbstständig arbeiten, • die verlangten Friseurleistungen beherrschen und fachliche Beratungen durchführen, • fähig sind, vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten und sie bei der Anleitung von Auszubildenden zu unterstützen. Lohngruppe 5: Friseurinnen, die selbstständig arbeiten und die verlangten Friseurleistungen beherrschen. Lohngruppe 6: Friseurinnen, die vorwiegend selbstständig arbeiten; 1. Arbeitnehmerinnen mit dreijähriger Ausbildungszeit ohne bestandene Gesellenprüfung, und zwar nach zweijähriger Berufstätigkeit. Lohngruppe 7:1. Arbeitnehmerinnen mit dreijähriger Ausbildungszeit ohne bestandene Gesellenprüfung;2. Ungelernte Arbeitnehmerinnen nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit (Jahre der Berufstätigkeit außerhalb Deutschlands werden anerkannt). Lohngruppe 8: Ungelernte Arbeitnehmerinnen mit weniger als einem Jahr Berufstätigkeit.