Wie hoch ist das Gehalt während der Friseurausbildung?

Wolfram Bader
2025-05-16 22:03:40
Anzahl der Antworten: 4
Für die Auszubildenden gibt es ab August dieses Jahres im 1. Ausbildungsjahr monatlich 665 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 785 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 900 Euro. Im August 2024 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen auf 710 Euro im ersten Ausbildungsjahr, auf 830 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und auf 955 Euro im dritten Jahr. Damit liegen die vereinbarten Entgelte über der gesetzlich geregelten Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro für das Jahr 2023 und 649 Euro für 2024.

Traudel Jacobs
2025-05-16 20:23:28
Anzahl der Antworten: 2
Ist dein Ausbildungsgehalt nicht durch einen Tarifvertrag geregelt, dann bekommen Friseur-Azubis in der Regel im ersten Ausbildungsjahr 682 Euro brutto im Monat und im zweiten Jahr 805 Euro. Im dritten Jahr der Ausbildung liegt das Gehalt bei 921 Euro. Sollte dein Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden sein, gelten die darin festgehaltenen Vergütungszahlen. Wirst du nach dem Tarif des Friseurhandwerks bezahlt, dann bekommst du beispielsweise in NRW seit August 2024 im ersten Ausbildungsjahr 710 Euro brutto pro Monat, im zweiten Jahr 830 Euro und im dritten Jahr 955 Euro brutto pro Monat.
Das Gehalt als ausgelernter Friseur ist von verschiedenen Faktoren abhängig – zum Beispiel der Aus- und Weiterbildung, der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit, die du im Salon übernimmst.
Auch die jeweilige Branche und die Region sind mitentscheidend.
Wenn du nach dem Mindestlohn für Friseure bezahlt wirst, bekommst du als Berufseinsteiger in NRW 13,20 Euro pro Stunde.
Das sind rund 2.260 Euro brutto im Monat.
Wenn du deinen Friseurmeister machst, dann steigt dein Gehalt in NRW auf 15,86 Euro pro Stunde, also 2.700 Euro brutto im Monat.
Gilt der Friseur-Mindestlohn nicht für dein Bundesland bzw. deinen Betrieb, bekommst du den gesetzlichen Mindestlohn von 12,40 Euro pro Stunde – das macht dann circa 2.100 Euro im Monat.
Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk.
Das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn.
Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen.
Für alle anderen Bundesländer gilt: Wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, dann gibt es keinen Tarifvertrag, sondern eigene Verträge.
Den allgemeinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn bekommst du aber mindestens.
Ausbildungsjahr Gehalt (Monat)
1. Ausbildungsjahr 682–710 Euro
2. Ausbildungsjahr 805–830 Euro
3. Ausbildungsjahr 921–955 Euro

Harri Ehlers
2025-05-16 17:44:33
Anzahl der Antworten: 5
Für die Auszubildenden gibt es seit dem 1. August dieses Jahres im ersten Ausbildungsjahr monatlich 540 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 650 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 770 Euro. Im August 2020 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen auf 575 Euro im ersten Jahr, 685 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Eine erneute Erhöhung findet im darauffolgenden Jahr statt: Ab August 2021 beträgt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 610 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 720 Euro und 815 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Denn die Tarifvertragsparteien verfügen im Gegensatz zum Gesetzgeber über spezielle Branchenkenntnisse.
Damit liegen die vereinbarten Entgelte über der gesetzlich neu geregelten Mindestausbildungsvergütung.
Ein wertschätzender Umgang, eine qualifizierte Ausbildung und vor allem eine angemessene Ausbildungsvergütung setzen Anreize, sich für eine Ausbildung in dieser Branche zu bewerben.
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